Die Stifterin, die im Januar 2002 die Maria-Ward-Stiftung mit Sitz in Aschaffenburg ins Leben rief, war die Congregatio Jesu (Unterfränkische Provinz) als damaliger Träger der Schulen und des Kindergartens.
Das Grundkapital für die Gründung einer Stiftung musste damals 1 Mio DM betragen. (entspricht etwa € 500.000,00). Es wurde erbracht von der Congregatio Jesu (Unterfränkische Provinz) und – zu einem größeren Teil – von der Diözese Würzburg. Sowohl die Congregatio Jesu als auch das Bischöfliche Ordinariat haben mehrmals in Folge große Zustiftungen geleistet.
Das Grundstockkapital sichert den Bestand der Einrichtungen in der Zukunft. Es darf nicht angegriffen werden, damit sich auf Dauer Zinserträge ergeben. Es setzt sich zusammen aus den beiden Grundstiftungen (Congregatio Jesu und Diözese) und weiteren Zustiftungen. Es betrug Ende 2011 € 5,2 Millionen. Dieser Betrag schließt die inzwischen übergebenen Gebäude- und Grundstückswerte mit ein.
Geldzuwendungen, die als Zustiftung behandelt werden sollen, müssen als solche deklariert sein.
Spenden, kleine und große Beträge, werden zeitnah für die Einrichtungen der Stiftung verwendet werden.
Zustiftungen und Spenden können steuerlich geltend gemacht werden.
Wir sind sowohl auf Spenden als auch auf Zustiftungen angewiesen, um den Bestand der Einrichtungen langfristig zu sichern.